AGB
- Tattoos von Rahel Bachem sind auf den Kunden zugeschnittene, individuell angefertigte Motive, die dem Copyright unterliegen. Diese erstellten Motive werden nicht als Vorlage für andere Kunden verwendet und dürfen nicht von Dritten verwendet werden. Drucke des Entwurfs können auf Anfrage gekauft werden.
- Anfragen bitte schriftlich per Mail an rahel-bachem@posteo.de senden oder über das Kontaktformular verschicken.
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- Bei einer Entwurfsleistung ist eine Anzahlung zu leisten. Diese wird beim Termin mit dem Endbetrag verrechnet.
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- Bei Leistung der Anzahlung durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und Rahel Bachem zustande.
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- Nach Fertigstellung des Entwurfs ist ein Termin innerhalb eines Monats zum Tätowieren zu vereinbaren.
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- Sollte der Tattootermin nicht innerhalb der Frist vereinbart oder wahrgenommen (Absagefrist 48 Stunden) werden, wird die Anzahlung für vorab geleistete Arbeit/Beratung einbehalten und der Entwurf ist für andere Kunden freigegeben.
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- Der Preis für ein Tattoo richtet sich nach Größe und Entwurfsaufwand und versteht sich inklusive Nachstechen innerhalb von 6 Monaten.
- Die Bezahlung erfolgt nach Beendigung der Leistung und in voller Höhe (abzüglich der Anzahlung) in bar oder per Überweisung/paypal.
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- Personen unter Drogen- und Alkoholeinfluss werden nicht tätowiert. Personen unter 18 Jahren werden ebenfalls nicht tätowiert.
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- Bei jedem Termin wird über die Pflege eines Tattoos informiert. Schriftliche Zettel liegen zum Mitnehmen aus.
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- Für Folgeprobleme wie falsche Pflege oder allergische Reaktionen wird keine Haftung übernommen.
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- Vor dem Tätowieren muss ein Fragebogen zu möglichen Krankheiten/Allergien sowie eine Einverständniserklärung ausgefüllt werden.
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- Der Kunde erklärt sich bei Terminvergabe, Vertragsabschluss und Unterzeichnung der Einverständniserklärung mit den AGB’s einverstanden. Weiterhin verzichtet der Kunde darauf , bei auftretenden Komplikationen Schadensersatzansprüche zu stellen oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das ausführende Studio, den Tätowierer sowie dessen Lieferanten geltend zu machen.
Stand: Januar 2023